Die Urheberschaft der vielen gelungenen Inhalte im Internet spielt für Suchmaschinen eine entscheidende Rolle. Sind die Inhalte lesenswert bzw. interessant, haben sie einen hohen Einfluss auf das Ranking der Internetadresse (URL) in den Suchergebnissen. Der Wert von Texten, Bildern, Videos und Grafiken hat sich dabei natürlich auch bei unkreativen Webseitenbetreibern herumgesprochen. Diese kopieren dann häufig die Inhalte anderer und veröffentlichen diese auf ihrer eigenen Seite als ihren Content. Für Suchmaschinenbetreiber ist dies ein Desaster, erheben sie doch für ihre jeweilige Suchmaschine den Anspruch, die besten Ergebnisse zu liefern. Wenn nun derselbe Inhalt unter verschiedenen Adressen abrufbar ist, und dies auch noch über die Suchergebnisse sichtbar wird, ist der suchende unzufrieden, weil er denselben Inhalt nicht auf allen fünf ersten Plätzen der Suchergebnisse finden möchte. Früher wurden im Zweifel einfach beide Texte aus den Google-Suchergebnissen gestrichen, aber mittlerweile haben die Verantwortlichen bei Google & Co. die Qualität der Suchergebnisse und die Bewertung der Inhalte sehr gut im Griff. Heute gibt es unterschiedliche Methoden, um den wahren Urheber von Inhalten zu ermitteln und nur diesen mit einer guten Platzierung für seine Arbeit zu belohnen. Die Kopierer hingegen werden abgestraft und aus dem Index verbannt.
Soweit so gut. Aber was wäre, wenn der Urheber seine Inhalte versehentlich selbst dupliziert hätte? Würden Suchmaschinen seinen Inhalt dann verbannen? Würde er abgestraft?
Tatsächlich geschieht die versehentliche Dopplung von Inhalten im Internet sehr oft. Allein die beiden Varianten einer Domain http://meinetolledomain.de und http://www.meinetolledomain.de stellen ein Problem dar, wenn diese nicht vernünftig vereint werden. Mit vernünftig ist gemeint, dass die eine Variante, z.B. http://meinetolledomain.de auf http://www.meinetolledomain.de dauerhaft (sehr wichtig) weitergeleitet wird. Dies geschieht über die sog. .htaccess-Datei auf dem Server. Der Fachmann spricht von einer 301-Weiterleitung. Um oben geschilderten Fehler zu beheben, erstellt man also eine Textdatei und benennt sie .htaccess (der “.” ist wichtig). Diese Datei erhält folgenden Inhalt:
RewriteEngine On
RewriteCond %{HTTP_HOST} !^www\.meinetolledomain\.de$ [NC]
RewriteRule ^(.*)$ http://www.meinetolledomain.de/$1 [L,R=301]
Es gibt einige weitere Fälle, die eine 301-Weiterleitung sinnvoll machen. Auf dieser Seite sind verschieden Beispiele, die jeder auf Sinnhaftigkeit für das eigene Projekt überprüfen sollte.
Abschließend können wir Entwarnung geben, was den Ausschluss aus dem Suchmaschinenindex für selbstverschuldete Dopplungen der eigenen Inhalte betrifft. Dies wird in aller Regel nicht passieren. Google z. B. wählt eine der Varianten aus und listet diese dann. Dennoch sollten die Weiterleitungen unbedingt eingesetzt werden, da Fehlerbehebungen im eigenen Webprojekt eindeutige (positive) Signale an die Suchmaschine sind und Vorteile gegenüber dem Wettbewerb im Ranking darstellen.