Unter der Überschrift „Anlageberatung: Dokumentationspflicht setzt Berater unter Druck“ schreibt Frank Hoffmeier in „Finanzen, Markt & Meinungen“ über die am 1. Januar 2010 wirksam werdende Neuregelung des Anlegerschutzes für Privatkunden.
Hoffmeier führt in dem Artikel aus, dass Anlageberater durch das „Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung“ künftig gezwungen würden, nach einer Kundenberatung ein Beratungsprotokoll zu erstellen und dieses Protokoll dann dem Kunden auszuhändigen. Dieses Protokoll diene einem besseren Privatkundenschutz. Im Schadensfall werde es den Kunden nun ermöglicht nachzuweisen, dass sie falsch beraten worden seien.
Hoffmeier betont, dass das neue Gesetz für die Anlageberater mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sei. Insbesondere der Nachweis der ordnungsgemäßen Überstellung des Protokolls an die Kunden sowie der Beweis der inhaltlichen Richtigkeit des Protokolls könne von den Anlageberatern kaum geführt werden.
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